Allgemeines

Am 18. September 2012 wurde die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film gegründet. Der Verein Jugendschutz in den Medien, getragen von ProCinema und Swisscom, beauftragt das Sekretariat Jugendschutz im Film den Alterseinstufungsprozess administrativ zu unterstützen.

Die Schweizerische Kommission Jugendschutz im Film empfiehlt für die Kantone, die Branchen, die Eltern, sowie Lehr- und Fachpersonen die Zutrittsalter für öffentliche Filmvorführungen und Bildtonträger. Ab dem 1. Januar 2013 werden alle Filme in der Schweiz ein Zutrittsalter aufweisen welches von dieser Kommission freigegeben ist.

Die Kommission vergibt folgende Alterseinstufungen: ab 0, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und 18 Jahren. Neben dem freigegebenen Zutrittsalter für öffentliche Filmvorführungen kann die Kommission auch ein höheres Alter empfehlen, welches sie für den Konsum des Films als geeignet erachtet (empfohlenes Alter). Während das Zutrittsalter rechtlich verbindlich ist, ist das empfohlene Alter primär eine Richtlinie für Eltern oder Fach- und Lehrpersonen.

Der Filmverleiher schlägt ein Zutrittsalter vor. Ein Film wird visioniert, wenn Mitglieder
der Schweizerischen Kommission Jugendschutz mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind. Nach der Visionierung wird der Entscheid der Kommission auf filmrating.ch veröffentlicht, zusammen mit einer kurzen Begründung.

Die Kommission besteht aus 60 Personen aus allen Landesteilen und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Filmbranche, der Behörden sowie unabhängigen Fachpersonen.

 

Zitat Marc Flückiger, Präsident JIF
„Auch wenn Bildinhalte heute beinahe ungehindert für alle digital zugänglich sind, bleibt es eine wichtige Aufgabe, wo immer möglich Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten und gefährdenden Inhalten zu schützen. Die Informationen zu den Altersfreigaben auf filmrating.ch sind eine Orientierung für interessierte Eltern oder Fach- und Lehrpersonen.“