Alterskategorien

Die neu gültigen Alterskategorien für Filme in der Schweiz sind:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (d.h. ab 0 Jahren)
  • Freigegeben ab 6 Jahren
  • Freigegeben ab 8 Jahren
  • Freigegeben ab 10 Jahren
  • Freigegeben ab 12 Jahren
  • Freigegeben ab 14 Jahren
  • Freigegeben ab 16 Jahren
  • Freigegeben ab 18 Jahren

Kinder und Jugendliche können sich Filme, die eine Alterskategorie höher eingestuft sind,
bis zu einer Abweichung von maximal zwei Jahren ansehen, sofern sie beim Kinobesuch von einer Person begleitet werden, welche die elterliche Sorge gemäss Artikel 296 ff. ZGB ausübt.

 

Zutrittsalter und empfohlenes Alter

Die Kommission hat die Möglichkeit neben der Empfehlung des Zutrittsalters auch eine Empfehlung in Bezug auf die Alterskategorie, die sie für den Konsum des Filmes als geeignet erachtet abzugeben (empfohlenes Alter).

Das empfohlene Alter sagt aus, ab wann ein Zuschauer einen Film verstehen und Freude am Zuschauen haben könnte. Es stellt einen durchschnittlichen Richtwert dar.

Zur Ermittlung dieses Alters berücksichtigen die Kommissionsmitglieder insbesondere die Komplexität der Handlung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse, über die ein Zuschauer verfügen muss, um das Thema des Films und seine filmische Umsetzung verstehen zu können. Das empfohlene Alter kann nie tiefer als das freigegebene Zutrittsalter sein.