Kontrolle

Wer kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutz Kodexes?

Mit dem Verhaltenskodex Code of Conduct hat sich der Detailhandel bindend verpflichtet, die Alterskontrolle flächendeckend an allen Verkaufsstellen vorzunehmen. Die Lieferanten, Importeure und Produzenten ihrerseits haben sich verpflichtet, alle Produkte entsprechend staatlich anerkannten Bewertungssystemen auszuzeichnen. Mit diesen Massnahmen kann der Jugendschutz im Laden in der ganzen Schweiz einheitlich und flächendeckend durchgesetzt werden.


Sanktionsausschuss

Über die Einhaltung des Verhaltenskodex Code of Conduct wacht ein unabhängiger Sanktionsausschuss. Er ist ein der schweizerischen Bildtonträgerbranche angegliedertes, jedoch unabhängiges Gremium.
Ein wesentliches Anliegen des Sanktionsausschusses ist es, die Qualität des Verhaltenskodex Code of Conduct stetig zu steigern sowie die Umsetzung zu fördern. Auf Beschwerde hin untersucht der Ausschuss auch Verstösse gegen den Verhaltenskodex und sanktioniert diese im Bedarfsfall. Das Gremium kann zum Beispiel Verwarnungen und Bussen aussprechen oder die Unterbrechung der Warenlieferung veranlassen.


Exzessive Gewalt – die rechtliche Seite

Der Bund hat sich 1989 dem Thema der Gewalt in den Medien angenommen und den Artikel 135 des Strafgesetzbuches (StGB) verabschiedet, und diesen im Jahr 2001 ergänzt. Auf dieser rechtlichen Grundlage ist jegliche exzessive Gewaltdarstellung in Medien zu unterlassen. Trotzdem sind viele Filme mit Gewaltdarstellungen ganz legal im Handel. Welche Filme sind nun tatsächlich verboten und fallen unter den Artikel 135 des StGB?

 

Hilfestellungen – FSK und Verhaltenskodex «Code of Conduct»

In Deutschland ist die Sachlage dank der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft), abschliessend geregelt. Die FSK ist im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden tätig. Durch ihre Prüfung und Kategorisierung entsteht eine fortlaufend aktualisierte Datenbank aller problematischen Filme. Die Bildtonträgerbranche hat die Liste dieser Filme fast identisch übernommen (siehe unter Dokumente). Diese Liste ist indes in der Schweiz rechtlich nicht verbindlich und kann lediglich als Hilfestellung dienen.

Die schweizerische Bildtonträgerbranche strebt mit dem Verhaltenskodex Code of Conduct an, den Jugendschutz gesamtschweizerisch sicherzustellen. Der Kodex trägt dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach Transparenz und Kontrolle Rechnung.

 

Allfällige Beschwerden sind an folgende Adresse zu richten:

Verein Jugendschutz in den Medien
Schwarztorstrasse 56
Postfach 399
3000 Bern 14