JIM Mitglied werden

Wer in der Schweiz audiovisuelle Inhalte an Endkunden vermittelt und hierbei auf eine Alterskennzeichnung und/oder eine Alterskontrolle angewiesen sind, kann Vereinsmitglied des Vereins JIM werden. Es wird unterschieden zwischen Einzelmitgliedern und Verbandsmitgliedern. Verbandsmitglieder organisieren Firmen, welche die Voraussetzungen für eine Einzelmitgliedschaft erfüllen.

Gesuche um Mitgliedschaft sind schriftlich an den Vereinsvorstand zu richten, der das betreffende Gesuch den bestehenden Mitgliedern zur Stellungnahme unterbreitet. Diese können innert Monatsfrist begründete Einwendungen vorbringen. Der Vorstand entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahmen über die Aufnahme. Der Vorstand hat die Möglichkeit, den Entscheid vor die Generalversammlung zu bringen, welche mittels Mehrheitsbeschluss entscheidet.
Der abgewiesene Gesuchsteller hat die Möglichkeit, den ablehnenden Entscheid des Vorstandes an die Generalversammlung zu ziehen.

Neu aufgenommene Mitglieder haben ein Eintrittsgeld zu bezahlen, das vom Vorstand festgesetzt wird. Vor Zahlung dieses Eintrittsgeldes wird die Mitgliedschaft nicht wirksam.

Die Mitgliederbeiträge werden auf Antrag des Vorstandes jährlich von der Generalversammlung festgelegt. Sofern die Tätigkeit des Verbandes dies erfordert, kann die Generalversammlung über ausserordentliche Beiträge der Mitglieder beschliessen. Der ordentliche Mitgliederbeitrag ist auf maximal CHF 500.00 pro Mitglied beschränkt.

Ausserordentliche Mitgliederbeiträge müssen von Fall zu Fall von der GV beschlossen werden und sind auf maximal CHF 50‘000.00 pro Mitglied beschränkt. Bei der Festlegung der ausserordentlichen Mitgliederbeiträge berücksichtigt die GV den Marktanteil, der durch das Mitglied repräsentiert wird und dessen Interesse an der zu finanzierenden Verbandstätigkeit. Allfällige ausserordentliche Mitgliederbeiträge erhöhen weder die Haftung noch begründen sie eine Nachschusspflicht der einzelnen Verbandsmitglieder (vgl. hierzu vielmehr Art. 7).

Sämtliche Beiträge werden durch die Geschäftsstelle eingefordert.